Die Approbation ist die staatliche Zulassung zum Ausüben der Heilkunde. Sie ist somit Voraussetzung für das Ausüben der Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt und Psychotherapeut. Um die Approbation zu bekommen, muss man die entsprechende Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert haben und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um den Beruf auszuüben zu dürfen. So ist für die Erteilung der Approbation z.B. auch ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.